Bauausführung

Baubegleitung Brandschutz


Damit die zuvor erstellte Brandschutzplanung fachgerecht umgesetzt wird, unterstützen wir Sie bzw. Ihre Bauleitung im Rahmen von stichprobenartigen Kontrollen während der Bauausführung. Die Ergebnisse der Begehungen vor Ort werden via Aktennotiz / Fotodokumentation zur Verfügung gestellt.


Fachbauleitung Brandschutz

Bei komplexen Bauvorhaben sehen wir es als erforderlich an, dass eine „Fachbauleitung Brandschutz“ zur Sicherstellung der fachgerechten Bauausführung und Qualitätssicherung Brandschutz vor Ort eingesetzt wird. Somit können Problemsituationen frühzeitig erkannt und behoben werden. Zudem prüfen wir für Sie im Rahmen der Bauausführung sämtliche Verwendbarkeitsnachweise (Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen, Prüfzeugnisse usw.) der eingesetzten Bauprodukte auch hinsichtlich ihrer Kompatibilität untereinander.



Dokumentation

Damit bei den Abnahmen / der Schlussabnahme sämtliche Unterlagen vorliegen, prüfen wir für Sie die Vollständigkeit der Dokumentationsunterlagen und kümmern uns um etwaige Mängelbeseitigungen. Sollten sich im Rahmen der Bauaus-führungen Änderungen ergeben haben, können wir bei Bedarf den erstellten Brandschutznachweis / das Brandschutzkonzept entsprechend der tatsächlichen Bauausführung anpassen.


Schlussabnahme Brandschutz

Bei Gebäuden der Gebäudeklasse 4, ausgenommen Sonderbauten sowie Mittel- und Großgaragen, ist es erforderlich, dass die Übereinstimmung der Bauausführung mit dem Brandschutz-nachweis (= Konformität) durch den Nachweisersteller bestätigt wird. Dies setzt voraus, dass wir die umgesetzten Maßnahmen im Rahmen einer „Fachbauleitung Brandschutz“ begleiten.


Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination

Der Koordinator stellt die Einhaltung der Vorgaben zum „Sicherheits- und Gesundheitsschutz", die sich aus seinem Vertragsverhältnis, den staatlichen Gesetzen und Verordnungen sowie den berufsgenossenschaftlichen Regelungen für die Durchführung der jeweiligen Leistungen ergeben, auf der Baustelle sicher (u.a. Baustellenverordnung, RAB 33, Gefahrstoffverordnung, Technische Regeln - TRGS).

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